Rechtsprechung
BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlehen - Werkvertrag - Aufrechnung - Gesamtvollstreckung - Verzug - Auftrag - Schadensersatz
- Judicialis
VOB/B § 6 Nr. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 6 Nr. 6
Begriff des Verzögerungsschadens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Begriff des Verzögerungsschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verzugsschaden: Werden Finanzierungskosten ersetzt? (IBR 2000, 533)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2818 (Ls.)
- NJW-RR 2000, 1186
- NZBau 2000, 378
- BauR 2000, 1188
- ZfBR 2000, 466
- ZfBR 2000, 471
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91
Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale …
Auszug aus BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98
a) Die in Folge des Verzugs angefallenen Finanzierungskosten stellen einen nach § 6 Nr. 6 VOB/B ersatzfähigen Verzögerungsschaden dar, der nicht entgangener Gewinn ist und für den die im letzten Halbsatz dieser Klausel angeordnete Haftungsbeschränkung nicht gilt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - VII ZR 185/91, BGHZ 121, 210, 213).
- OLG Bremen, 30.12.2010 - 1 U 51/08
Abzug wegen einer nicht erbrachten Ausführungsplanung bei einer …
Ein Finanzierungsschaden bemisst sich nach dem Zeitraum, in dem der Auftraggeber wegen des Verzugs des Auftragsnehmers daran gehindert ist, das Bauobjekt der vorgesehenen Nutzung zuzuführen (BGH, NZBau 2000, 378 ). - OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden
Die von der Rechtssprechung praktizierte Begrenzung des so genannten Finanzierungsschadens durch den Nettomietausfall (BHGZ 121, 210 = NJW 1993, 2674, 2676) gälte selbst bei Anwendung des § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH NJW-RR 2000, 1186). - OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 U 162/03
Bauverzögerung: Mietausfallsersatz nur bei grober Fahrlässigkeit
Die Finanzierungskosten sind jedoch nur für den Verzugszeitraum und auch nur bis zur Höhe der in diesem Zeitraum entgangenen Nettomieteinnahmen erstattungsfähig (BGH NJW-RR 2000, 1186, 1186f; BGH NJW 1993, 2674, 2675f).